Hand eines Elektrotechnikers der Schalthandlungen durchführt

Schalthandlungen

Unsere geschulten Elektrofachkräfte übernehmen für Sie unter Einhaltung aller gesetzlichen Normen die fachgerechte Durchführung von ​​​​​

  • Schalthandlungen Niederspannung bis 1.000 V
  • Schalthandlungen Mittelspannung bis 36.000 V

Dafür erteilen Sie uns als externen Elektrobetrieb die Schaltberechtigung zur Durchführung der Handlungen an ihren elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

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Keine Treffer

Ihr Vorteil

Für Sie als Energieversorgungs-, Industrie- oder Gewerbeunternehmen oder als privater Erzeuger entfällt damit die Beauftragung und Befähigung eines internen Schaltungsberechtigten sowie die Erstellung von dafür notwendigen Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsanweisungen.

Schalthandlungen dürfen nur von schaltbefähigten Personen durchgeführt werden. Sie müssen aufgrund ihrer Qualifikation, betrieblichen Erfahrung und einer entsprechenden Schulung die notwendigen Sicherheitsaspekte kennen und dazu in der Lage sein geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen nur unter Leitung und Aufsicht einer (schaltberechtigten) Elektrofachkraft Schalthandlungen vornehmen.