Elektrotechniker prüft Schaltschrank mit Zangenstrommesser

Prüfung, Wartung und Instandhaltung

Für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen legen der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft einen hohen Standard an, um deren Betriebssicherheit zu gewährleisten. Betreiber sind deshalb gesetzlich zur regelmäßigen fachgerechten Prüfung, Wartung und Instandhaltung solcher Anlagen verpflichtet. Auch vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzung elektrischer Anlagen müssen Prüfungen erfolgen.

Unsere Prüfungs-, Wartungs- und Instandhaltungsleistungen:

Erst- und Wiederholungsprüfung ortsfester/ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV V3

Erst- und Wiederholungsprüfung von Schaltanlagen und Verteiler bis 1000 V nach VDE 0100-600 / VDE 0105

Wartung von Nieder- und Mittelspannungsanlagen

Wartung von Trafostationen bis 36.000 V

Wartung von Baustellenanschlüssen

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Prüfungen elektronischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3, VDE 0100-600 und VDE 0105-100 und der Nachweis in Form von rechtsicheren Prüfprotokollen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und unerlässlich. Außerdem können Sie so im Schadensfall gegenüber der Versicherung nachweisen, dass Sie als Betreiber alle gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen erfüllen. Außerdem bieten regelmäßige Wartungen den bestmöglichen Schutz vor Personen- und Brandschäden aber auch vor Produktionsausfällen z. B. durch Mängel und Überlastungen.

Gemeinsam ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf und besprechen die Organisation und Durchführung der Prüfungen unter Berücksichtigung ihrer Arbeits-, Schicht- und Öffnungszeiten. Als nächstes führen wir die vorgeschriebenen Prüfung nach den Normen DGUV V3, VDE 0100-600 und VDE 0105-100 sowie eine Messdatenanalyse durch.

Jede erfolgreich geprüfte Anlage bzw. jedes erfolgreich geprüfte Betriebsmittel erhält eine Prüfplakette. Außerhalb erhalten sie innerhalb weniger Tage Ihr rechtssicheres Prüfdokument. Bei Bedarf führen wir gerne eine Nachbesprechung der Prüfergebnisse mit Ihnen und unserer verantwortlichen Fachkraft durch.

Auch nach Abschluss den Prüfungen sind wir für Sie da: Gerne überwachen wir für Sie die Prüffristen und erinnern Sie an Wiederholungsprüfungen! 

In den Prüfdokumenten finden Sie Empfehlungen sowie Beanstandungen zu den einzelnen Maschinen, Elektrogeräten und Anlagen. Beanstandungen müssen verpflichtend und schnellstmöglich behoben werden. Erst nach Beheben der Mängel und einer erneuten Prüfung kann Wiederinbetriebnahme erfolgen.

Gerne stehen wie Ihnen auch bei der Behebung von Mängeln zur Seite!

Nicht die richtige Antwort dabei? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen persönlich zur Verfügung und beraten Sie individuell!