Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstigen Abnehmers, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
  2. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Zusicherungen jeder Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch, soweit derartige Erklärungen, Beratungen oder Zusicherungen von unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen abgegeben werden. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht erneut ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
  3. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, sofern sie dem Kunden bei einem früheren Auftrag zugegangen sind.

II. Angebote und Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Kunde ist an sein Vertragsangebot für die Dauer von vier Wochen gebunden. Die Annahme durch die Rädlinger energy GmbH erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder schlüssig durch Ausführung der Lieferung.
  3. Preisangaben verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung, Montage sowie der jeweils gesetzlichen Steuern und Abgaben.
  4. Ändern sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung maßgebliche Kostenfaktoren, insbesondere Material-, Energie-, oder Personalkosten, sind wir berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Übersteigt die Anpassung 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Preisanpassung erfolgt nur, soweit sie für den Kunden zumutbar ist.

III. Maße und Gewichte

Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen stellen nur annähernde Vorgaben dar. Weichen die von uns ausgelieferten Waren von diesen Angaben ab, berechtigt dies den Kunden in keinem Falle und aus keinem Rechtsgrund zu Ersatzansprüchen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und für den Kunden zumutbar sind.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  2. Sämtliche Zahlungen sind in EURO spesen- und gebührenfrei zu leisten.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
  4. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; sämtliche damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift als erfolgt.
  5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

V. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks, auf den Kunden über.
  3. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware auf dessen Kosten gegen Transport- und Lagerschäden versichert.
  4. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Embargos oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für Lieferverzögerungen aufgrund von Energieknappheit oder Lieferkettenstörungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an.
  3. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.

VII. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen groben Verschuldens.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
  4. Der Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten gemäß § 439 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen.
  5. Eigenmächtige Nachbesserungen führen zum Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, sie waren zur Schadensminderung erforderlich.
  6. Für Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung und/oder Behandlung eintreten, dies gilt insbesondere bei Nichtbeachtung unserer Montage- und Bedienungsanleitungen, Transport- und Pflegeanleitungen sowie nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, natürliche Abnutzung u. ä., übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Kunde weist uns nach, dass derartige Schäden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  7. Unsere Kunden sind verpflichtet, in jedem Fall der Weiterveräußerung unserer Produkte ihre Abnehmer auf unsere einschlägigen Unterlagen gem. Abs. 6 sowie die relevanten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Liefer-
    bedingungen, insbesondere die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen, hinzuweisen. Für Schäden, die auf eine unvollständige und/oder fehlerhafte Information der Abnehmer unserer Kunden zurückzuführen sind, haften wir nur dann, wenn uns der Kunde nachweist, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  8. Sofern wir auf besonderen Wunsch über unsere Lieferverpflichtungen hinaus Planungshilfen und Beratungen übernommen haben, haften wir hierfür nur insoweit, als wir unsere nachweislich fehlerhaften Planungshilfen nach unserer Wahl berichtigen oder neu erstellen. Jede weitergehende Haftung für Planungshilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht ein eventueller Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch uns verursacht wurde.
  9. Die Garantiebedingungen und –zeiten für unsere Produkte richten sich immer nach den Herstellerangaben, Garantiebedingungen in unseren Preislisten, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend. Im Falle einer Garantieleistung behalten wir uns vor, den Hersteller des jeweiligen Produktes prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall vorliegt. Falls dieser Fall vorliegt, ist es Sache des Produktherstellers, geeigneten Ersatz zu bringen oder die Reparatur zu veranlassen. Kosten der Garantieleistungen übernimmt der Hersteller des von ihm bestätigten und defekten Produktes laut seinen Garantiebedingungen.

VIII. Haftung

  1. Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

IX. Exportkontrolle und Sanktionen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Export- und Embargovorschriften der EU, der Bundesrepublik Deutschland und der USA einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis von möglichen Exporthindernissen erhält.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn gesetzliche oder behördliche Exportbeschränkungen der Lieferung entgegenstehen.

X. Gerichtsstand - Sonstiges

  1. Gerichtsstand ist der Sitz der Rädlinger energy GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Cham.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

©Rädlinger energy GmbH, Oktober 2025

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